Vereinbarkeit der DSGVO mit unseren Firmenadresslisten 


Vereinbarkeit der DSGVO mit unseren Firmenadresslisten 


Der Schutz personenbezogener Daten ist ein hohes Gut. Sichergestellt wird dieser durch die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit dem 25. Mai 2018 parallel zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Anwendung findet.

Adressen kaufen trotz DSGVO?


In diesem Beitrag gehen wir auf das Thema ein, wie es sich verhält wenn Sie Adressen trotz der DSGVO kaufen und nutzen möchten.

Was ist die DSGVO?


Bei der Datenschutz-Grundverordnung handelt es sich um eine EU-weite Vereinheitlichung der Datenschutzstandards zum Schutz von Personen und personenbezogenen Daten. Im Fokus der Verordnung liegt die Etablierung von Rechten für persönliche Daten. Die DSGVO berührt somit speziell die Beziehung zwischen Unternehmern und Privatleuten (B2C-Marketing). Neben dem Recht auf das Vergessenwerden ist unter anderem auch die Auskunftspflicht der Unternehmen zu gespeicherten Daten von Privatleuten geregelt.

Auswirkungen der DSGVO auf unsere Adresslisten


Sämtliche Datensätze der von uns zur Verfügung gestellten Adresslisten entstammen freien, öffentlich zugänglichen Quellen. Zusätzlich regelt das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) in diesem Zusammenhang die Ansprache, mit der Verbraucher per E-Mail oder per Telefon kontaktiert werden dürfen. Weiterhin besitzen unsere E-Mail-Adressen weder ominöse Opt-in-Zustimmungsverfahren noch Zustellvereinbarungen. Die genannten Gründe schließen Abmahnungen gemäß DSGVO auf Grundlage der Nutzung unserer Adresslisten kategorisch aus.

Welche Änderungen die DSGVO zur Datennutzung mit sich bringt


Mit Einführung der DSGVO haben sich auf drei Ebenen Änderungen in Bezug auf die Nutzung von Personendaten aufgetan: Daten aus öffentlichen Verzeichnissen dürfen als frei zugängliche Quellen uneingeschränkt genutzt werden. Digitale Suchmaschinen, Bundesanzeiger, Websites von Unternehmen, Verbands- und Innungsseiten sowie Handelsregistereinträge seien als Informationsquellen an dieser Stelle beispielhaft genannt. Jegliche von uns zur Verfügung gestellten Datenlisten entstammen solch öffentlichen Verzeichnissen und sind öffentlich für jeden zugänglich. In Ihrem Recht, Bestandskunden ohne vorherige Einwilligung zu kontaktieren, werden Sie durch die Datenschutz-Grundverordnung nicht beschnitten. Dank der Erlaubnis zur Erweiterung von Kundendatensätzen dürfen Sie zusätzlich externe Daten von Bestandskunden abspeichern, sofern diese dem grundliegenden Zweck entsprechen. Werbemaßnahmen nach dem B2B-Prinzip sind unter ausschließlicher Nutzung der Firmenanschrift gestattet. Die Profilergänzung der jeweiligen Ansprechpartner durch persönliche Daten ist jedoch untersagt. Kontaktdaten von Bestandskunden dürfen wiederum durch das Hinzufügen von persönlichen E-Mail-Adressen, Telefondurchwahlen oder gar der Privatadresse komplettiert werden.

Wie kann man Adressdaten trotz DSGVO verwenden


Postalische Marketingstrategien bleiben weiterhin erlaubt. Auch telefonische Werbung bewegt sich im Rahmen der DSGVO, solange aus Sicht des Gesetzgebers eine mutmaßliche Einwilligung vorliegt. Diese besteht, sofern der Verbraucher ein objektives Interesse am angebotenen Produkt hegt. So bleibt zum Beispiel die selbsttätige Angebotsaussprache für eine Kanzleimanagement-Software gegenüber einer Kanzlei weiterhin mutmaßlich vorschriftsmäßig. Dies ist keine Rechtsberatung und ersetzt keinen spezialisierten Rechtsanwalt.




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